Erweiterte Maskenpflicht im Gottesdienst

Ab Montag, 25.01., müssen im Gottesdienst medizinische Masken getragen werden. Diese sind: OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Wir bitten eine solche Maske mitzubringen und bitten um Verständnis.

In der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 21.01.2021, gültig ab dem 25.01.2021 ist die neue Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken beschrieben.