Die Beerdigung

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger gestorben ist?

Die Beerdigung bzw. eine Trauerfeier ist keines der sieben Sakramente, allerdings eine wichtige Form des Abschiednehmens im Rahmen eines Gottesdienstes. Es gibt dazu verschiedene Formen.

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?

  • Informieren Sie den Hausarzt des Verstorbenen; dieser stellt i.d.R. den Totenschein aus.
  • Rufen Sie gerne einen Seelsorger für einen Abschiedssegen (Notfallnummer: 02553 971520)
  • Benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Dieses wird den Verstorbenen abholen; dies hat allerdings Zeit – nehmen Sie sich diese Zeit für ein bewusstes Verabschieden Ihres verstorbenen Angehörigen.
  • Die Terminabsprache bzgl. der Beerdigung mit dem Pfarrbüro erfolgt i.d.R. über das Bestattungsunternehmen.
  • Der Seelsorger, der die Trauerfeier leitet, meldet sich bei Ihnen für ein Trauergespräch, bei dem auch alle Fragen zur konkreten Feier beantwortet werden.


Welche Feierformen gibt es?

Die Trauerfeier kann als Eucharistiefeier (als sogenanntes Requiem) gestaltet werden. Treffpunkt ist hier eine der Kirchen unserer Pfarrei. Der Verstorbene kann in der Kirche im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden, so dass die Einsegnung nach der Eucharistiefeier ebenfalls in der Kirche stattfindet. Alternativ finden Aufbahrung und Einsegnung in der Trauerhalle statt. Im Anschluss erfolgt die Beisetzung auf einem der Friedhöfe.

Eine zweite Form der Trauerfeier ist der Wortgottesdienst; hier wird kein Abendmahl, keine Eucharistie, gefeiert. Die Feier kann ebenfalls in der Kirche stattfinden, allerdings auch ganz in einer der Trauerhallen.

Die Bestattungsform, also Sarg- oder Urnenbestattung ist unabhängig von der Feierform.


Friedhöfe

In Ochtrup, Langenhorst und Welbergen gibt es fünf Friedhöfe, davon vier in Trägerschaft unserer Kirchengemeinde. 
Alle Infos zu den Friedhöfen finden Sie hier.

 

 

Bestattung / Beerdigung: Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Nach Möglichkeit soll eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.

 

Worterklärung: Requiem

Requiem wird die Eucharistiefeier für einen Verstorbenen an seinem Beerdigungstag genannt. Diese Messfeier hat ihren Namen nach dem Eingangsgebet erhalten, das mit den Worten beginnt: "Requiem aeternam ... = Ewige Ruhe schenke ...".


Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

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